Screenshot: Repower Tochtergesellschaft SEI S.p.A. "in Liquidazione"

Kohlekraftwerk Saline Joniche: Repower Tochter SEI in Liquidation

An der regulären Generalversammlung im Mai 2016 wurde es angekündigt, an der ausserordentlichen vom Juni erneut gesagt: Die Liquidation der Projektgesellschaft für das Kohlekraftwerk Saline Joniche, an der die Repower 57,5% hält, wurde beschlossen. Die Medien Graubündens ignorierten jedoch den Sachverhalt bisher fast komplett. Das italienische Handelsregister lässt nun keinen Zweifel mehr offen: Die SEI ist in Liquidation. Die Behauptung des Bündner Stromkonzerns, dadurch mit dem Bewilligungsgesuch für das Kraftwerk und der Klage gegen die kalabrischen Aktivisten nichts mehr zu tun zu haben, ist jedoch falsch.

Bild des Geländes der Ex-Liquichimica, der Standort für das Kohlekraftwerk Saline Joniche der Repower, aus der Vogelperspektive.
Im Vordergrund das Gelände der ehemaligen Liquichimica, wo in den 70-er Jahren aus Erdöl Bioproteine hätten fabriziert werden sollen und wo Repower das Kohlekraftwerk Saline Joniche plante. Daraus wird wohl nun, nach einer fast 10 Jahre dauernden Auseinandersetzung, nichts werden. Die Projektgesellschaft SEI ist in Liquidation. Das Bewilligungsgesuch ist jedoch weiterhin gültig. Und Gegner des Kraftwerks in Kalabrien werden weiterhin durch einen Millionen-Schadenersatzklage eingeschüchtert. | Bild des Geländes der Ex-Liquichimica, am Standort für das Kohlekraftwerk Saline Joniche der Repower, aus der Vogelperspektive.

Die Repower, wie zuvor schon die Alpiq, gibt dem in der Schweizer Strombranche hochgehaltenen Prinzip der organisierten Verantwortungslosigkeit eine neue Dimension. «Die Verantwortung zum nötigen Verfahrensprozess», gemeint war Bocchiolas Klage gegen kalabrische Aktivisten, die das Kohlekraftwerk Saline Joniche bekämpfen, «liege jetzt beim Liquidator.» Das schrieb das Bündner Tagblatt endlich am 13. Juli mit Bezug auf Repower. Der Bericht folgte auf eine Medienmitteilung über den Prozess, mit dem das Graubündner Energieunternehmen die lokale Opposition gegen das Kraftwerk einzuschüchtern versucht. Die Zeitung schrieb ausserdem, der Prozess habe «keinen Einfluss auf die Liquidation».

Kommentar

Die SEI kann zweifelsfrei nicht aufgelöst werden, solange es ein offenes Gerichtsverfahren gibt. Repowers Behauptung, der Prozess habe keinen Einfluss auf die Liquidation, ist darum weit hergeholt. Ausserdem mischt das Bündner Unternehmen weiterhin bezüglich der Klage mit. Nur weil nun auch ein Liquidator mitmischt, ist Repower nicht entlastet.

Auch das Bewilligungsgesuch für das Kohlekraftwerk ist noch aktiv.

Warum die Repower für ihre Tochter SEI nicht zuerst diese beiden Verfahren aufhob, bevor die Projektgesellschaft in Liquidation ging, bleibt weiterhin rätselhaft. Repower ist für diesen Schritt und seine Konsequenzen unverändert verantwortlich.

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