Ein Kartell in Graubünden erhält gerade einige Aufmerksamkeit. Einem analogen Rechtsbruch der Repower in Italien wurde hingegen fast jede Aufmerksamkeit versagt. Trotz der Eindeutigkeit der Beweislage bestritt die Repower den Sachverhalt in der Öffentlichkeit und vor Gericht. Die Medien ignorierten das Urteil oder verbreiteten unkritisch die Stellungnahmen der Repower.
Die italienische Wettbewerbsaufsicht verurteilte 2012 die Repower zu einer Strafzahlung von 106’156 Euro wegen Preisabsprachen im Jahr 2010. 1
Die Begründung der Wettbewerbsbehörde wurde zeitnah mit der Verurteilung veröffentlicht. Es handelt sich um eine mustergültige Überführung wegen fehlbaren Verhaltens. Repower hatte mit der Axpo Italien (damals mit dem Namen EGL) und der italienischen Tirreno Power Preisofferten abgeglichen. Alle drei Gesellschaften verfügen über Gaskraftwerke in der Nähe von Neapel. Die angebotenen Preise entsprachen einem nachvollziehbaren Muster. Wie im Fall des Baukartells im Engadin flog die Sache auf, nachdem ein Denunziant die Wettbewerbsbehörde auf die Preisabsprachen hingewiesen hatte. Gemäss dem Denunzianten, der in diesem Fall anonym blieb, hatte Repower Italien das Kartell unter den drei Stromproduzenten angeregt. Die Aussagen des Denunzianten konnten durch den zeitlichen Verlauf, die Höhe und das zeitliche Muster der Angebote bestätigt werden. Die Richtigkeit der anonymen Hinweise und der Absprachen, einschliesslich des Initiators Repower, wurde später durch Sicherstellung von E-mails bestätigt und belegt. Zumindest Repower und EGL(/Axpo) hatten die Offerten explizit abgesprochen, wobei die Initiative vom Leiter („Responsabile“) von Repower Trading Italien ausging (s. z. B. S. 77, Punkt 196, der Urteilsbegründung). Repower betrachtete EGL/Axpo gemäss dem Untersuchungsbericht als „un competitor amico“ (Punkt 198). Die Axpo besass damals 21,4% der Repower und ist weiterhin Grossaktionärin des Bündner Energieunternehmens. 2,3,4,5
Die an der Absprache beteiligten Firmen erzielten im Kartell Strompreise von mindestens 200 Euro pro Megawattstunde. 6
Repower bestritt den Sachverhalt trotz erdrückender Beweislage
Die überwältigende Beweislage hinderte die Repower nicht daran, sich selbst und das Verhalten ihrer Mitarbeiter in Italien stets in Schutz zu nehmen und die Vorfälle geradewegs zu bestreiten.
Nach Bekanntgabe des Verdikts kündigte der Bündner Stromkonzern gleich an, das Urteil anzufechten. Gegenüber der Öffentlichkeit behauptete das Unternehmen sogar dreist, die «Erläuterungen und Hintergrundinformationen» der Wettbewerbsbehörde würden «unmissverständlich belegen, dass die Analysen und Annahmen, welche die Behörde zum Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung im Oktober 2010 getroffen hat, unzutreffend» seien. Der Tages-Anzeiger berief sich einseitig auf die Medienmitteilung der Repower und schrieb, das Unternehmen teile die Schlussfolgerungen der italienischen Behörden nicht, und: «Der Stromkonzern erwägt nun, den Entscheid der Wettbewerbsbehörde vor Gericht anzufechten.» 7
Am 2.10.2012 bestätigte Repower, gegen das Urteil Berufung einzulegen und widersprach der durch die Marktaufsicht dargelegten Faktenlage erneut diametral: «Nun geht der Stromkonzern gegen den Behördenentscheid vor. Die meisten überprüften Fälle hätten die Existenz eines Kartells widerlegt, teilte Repower am Dienstag mit. Die Preise des Kraftwerks Teverola [der Repower] seien substanziell tiefer gewesen, was der Hypothese von Absprachen widerspreche», berichtete der Tages-Anzeiger erneut einseitig und unkritisch zu Gunsten der Repower.[5]
Am 16. Mai 2018 ist der Entscheid über Repowers Berufung gegen die Verurteilung in Italien noch ausstehend, wie CEO Kurt Bobst an der Generalversammlung der Gesellschaft sagte. Möglicherweise zählt das Energieunternehmen auf eine Verjährung.
Medien rapportierten unkritisch die Version der Repower
Am 2. Oktober 2012 berichtete die Südostschweiz aufgrund einer Medienmitteilung der Repower vom gleichen Tag über die Weigerung des Unternehmens, die Strafe zu akzeptieren u. a. so:
Der Bündner Stromkonzern wurde dafür mit 106’156 Euro gebüsst, doch Repower ist nicht gewillt zu zahlen. Wie Werner Steinmann gestern auf Anfrage sagte, wird Repower den Entscheid der Wettbewerbsbehörde vor Gericht anfechten. «Wir haben eine andere Auffassung als die italienische Wettbewerbsbehörde. Wir waren nie Teil eines Kartells», sagte der Repower-Mediensprecher. (Die Südostschweiz, [6])
Zu diesem Zeitpunkt war die Urteilsbegründung schon lange publiziert, was die Journalisten der Bündner Medien und auch des Tages-Anzeigers aber nicht daran hinderte, die Stellungnahmen der Repower ungeprüft und unkommentiert zu übernehmen. 8
Dank der Oberflächlichkeit, Gleichgültigkeit und Kooperation der Bündner Medien und des Tages-Anzeigers wurde die Repower in der Schweiz nie mit den Erkenntnissen der Marktaufsicht in Italien konfrontiert. Sie halfen der Repower, den italienischen Behörden zu widersprechen und verbreiteten die Behauptungen des Energieunternehmens über die Preisabsprachen — trotz der Eindeutigkeit der Beweislage.
So brachte das Fehlverhalten die Repower nie in Verlegenheit. Fabio Bocchiola, der Geschäftsleiter in Italien, und der Repower CEO Kurt Bobst sind auch 2018 noch im Amt und wurden wegen der Preisabsprachen, nach der Wahrnehmung des Schreibenden, noch nie öffentlich kritisiert.
Parallelen zum Kartell in Graubünden
Die Haltung der Südostschweiz Medien (Somedia Verlag) bezüglich des Baukartells glich derjenigen im Fall von Repowers Preisabsprachen in Italien. Andrea Masüger, der CEO der Südostschweiz schrieb am 9.5.2018 zum Baukartell-Skandal in der Südostschweiz, die Berichterstattung der Republik beruhe «eher auf Belletristik als auf Fakten» und:
Das Bündner Baugewerbe hat schon bessere Zeiten gesehen; am Montag hat ein grosses Bauunternehmen Konkurs angemeldet und 200 Mitarbeitern kündigen müssen. Preisabsprachen zwischen den Akteuren sind verboten und falsch, aber sie könnten vor einem solchen Hintergrund zumindest erklärbar erscheinen, ohne dass ein Tal und ein Kanton gleich zu Kriminellen deklariert werden. (Somedia CEO Andrea Masüger) 9
Auf der gleichen Seite schreibt der Verleger Hanspeter Lebrument:
Die Weko hat in enger Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Onlinemagazin «Republik» – das den Lesern neue und bessere journalistische Qualitäten anbieten soll – den Bündner Wahlkampf für Regierung und Parlament vom 10. Juni aufs Schwerste gestört und beschädigt. Eine grosse Zahl schuldloser Bündnerinnen und Bündner sind in eine Affäre gezogen worden, mit der sie gar nichts zu tun haben. Eigentlich müsste die Wahl abgesetzt und neu angesetzt werden. (Hanspeter Lebrument, Quasi-Printmedienmonopolist in Graubünden).
Nicht nur die Haltung der ‚Südostschweiz‘ ist im Fall von Baukartell und Repowers Preisabsprachen in Italien vergleichbar. Analog ist auch die Rolle von Regierungsrat Mario Cavigelli.
Funktion von Mario Cavigelli bei Bauskandal und Repower
Sandro Brotz, Rundschau: «Adam Quadroni kam 2014 zu ihnen, zusammen mit seinem Anwalt. Sie Herr Cavigelli waren dort, Ihr Departementssekretär und der juristische Mitarbeiter. Herr Quadroni sagt heute, Sie hätten kein Interesse an den Listen gehabt, die er mitgebracht hatte, über die geheimen Preisabsprachen. Warum nicht?» Cavigelli windet sich und weigert sich beharrlich, sich bei Adam Quadroni zu entschuldigen oder wenigstens seine Behandlung zu bedauern. (Die Verhaftung Quadronis erfolgte erst im Juni 2017 also Jahre nach seinem Vorsprechen bei Cavigelli.) | Ausschnitt aus der Sendung der Rundschau vom 9.5.2018.[8]
Die Rundschau wies darauf hin, dass Mario Cavigelli selbst in den Skandal um ‚das Kartell‘ verwickelt ist. Der Whistleblower Adam Quadroni hatte auch bei ihm vorgesprochen, schon 2014.[8]
Beide Kartelle, dasjenige in Graubünden und das oben rapportierte der Repower, fallen in den Zuständigkeitsbereich des Bündner Regierungsrats Mario Cavigelli. Bezüglich des Kartells im Engadin hat er Aufklärung in Aussicht gestellt.
Bezüglich Repower hat Cavigelli sich gerade zum bisher als Regierungsrat Erreichten geäussert und sich gelobt — er strebt seine Wiederwahl an. Zum von ihm Erreichten zählt seiner Ansicht nach: «Wirkung bei der Bewältigung schwieriger politischer kantonaler Themen/Projekte/Strategien (Herausforderungen Wasserkraft und insbesondere Repower; […])». Was er genau meinte, mit der Repower besonderes erreicht zu haben, ist dem Schreibenden nicht klar. Seine Laissez-faire-Haltung führte zu einer gigantischen Verschwendung von Finanzen der Repower für zum Scheitern verurteilte Projekte und faktisch dem Notverkauf des Unternehmens ans verhasste Unterland. Meinte Cavigelli seinen Widerstand gegen den Nothalt an der Urne in der Sache Kohlekraftwerke?; oder seine Kulanz gegenüber dem wiederholten moralischen Fehlverhalten der Repower-Leitung?; oder seine unglückliche Wahl beim Ersatz des versagenden Eduard Rikli an der Spitze des Verwaltungsrats durch seinen Bekannten aus dem Militär Pierin Vincez, der noch vor Ablauf des zweiten Amtsjahres der prominenteste Untersuchungshäftling des Landes wurde? Es ist schwierig zu ahnen. 10
Mario Cavigelli verweigerte es in der Rundschau nicht nur partout, sich bei Adam Quadroni zu entschuldigen. Er bestritt auch ausdrücklich die wesentlichste Seite dessen, was die Republik mit ihren Recherchen über ‚das Kartell‘ wahrnehmbar machte: Nicht nur wurde die Allgemeinheit ausgenommen und ein Mensch fertig gemacht, der bei den kriminellen Machenschaften nicht mehr mitmachen wollte. Es war der Staat — und dies ist der wirkliche Skandal —, der dem Wirtschaftsfilz zuverlässig zudiente und sogar als Vollstrecker eklatanten Unrechts diente. | Ausschnitt aus der Sendung der Rundschau vom 9.5.2018.[8]
Einfacher zu ahnen ist dagegen, was herauskommen wird, wenn Mario Cavigelli sich den Problemen, die dank der Berichterstattung der ‚Republik‘ über ‚das Kartell‘ teilweise zutage traten, mit demselben Ehrgeiz annimmt, mit dem er die Probleme bei der Repower bearbeitete: Wenig bis nichts.
Dies ist der vierte Teil der Reihe ‚Die zweifelhaften Methoden der Bündner Repower‘.
Titelbild: Adaption der Berichterstattung der ‚Republik‘.
Anmerkungen
Anmerkung 1
Die Vorwürfe sind im Bulletin Nr. 22 der Wettbewerbsbehörde von 20. Juni 2012 ausführlich beschrieben, ab Seite 8. (Provvedimento n. 23623).[1]
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Anmerkung 2
Im Urteil heisst es, die Untersuchung sei wegen einer anonymen Denunziation erfolgt. Die Schrift bezeichnet den Leiter von Repower Italia Trading als Organisator des Kartells. (Zitat: In data 28/5/2010 l’Autorità ha ricevuto una denuncia anonima – breve ma circostanziata – in cui si segnalava “la formazione di un cartello volto a mantenere alti i prezzi offerti per i servizi di dispacciamento dell’energia elettrica nella zona Centro-Sud dove risiede la centrale di Teverola di proprietà di Repower Italia S.p.A.. […] L’accordo raggiunto prevede per le Società interessate di dare la disponibilità a turno per l’accensione delle centrali offrendo i servizi di dispacciamento a prezzi non concorrenziali durante i fine settimana”. La denuncia indicava inoltre che l’organizzatore del “cartello” sarebbe stato il Responsabile Trading Italia di Repower Italia e che esso avrebbe coinvolto “le altre società presenti nella zona”.) Der Netzbetreiber musste wegen Ausfalls von anderen Kraftwerken auf die Kraftwerke in Kampanien von EGL/Axpo, Tirreno Power und Repower («cluster campano») zurückgreifen, was gemäss dem Bulletin von den Betreibern der Kraftwerke genutzt wurde, um mittels Vereinbarungen hohe Margen zu erzielen. Der Name des fehlbaren Verantwortlichen von Repower Italia Trading ist im Bericht nicht aufgeführt. Im März 2012, wurde die Position des Responsabile Asset Trading Gas & Power bei Repower Italia neu besetzt (durch Luca Franzini).[1]
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Anmerkung 3
In (Punkt 222, S. 83) des Urteils ist beschrieben, wie die anonyme Denunziation sich in den Einzelheiten mit dem Muster der überprüfbaren Preisangebote deckt. («… precisa descrizione dell’esistenza di “un cartello volto a mantenere alti i prezzi offerti per i servizi di dispacciamento dell’energia elettrica nella zona Centro Sud dove risiede la centrale di Teverola di proprietà di Repower Italia S.p.A.” e del fatto che “[l]’accordo raggiunto prevede per le Società interessate di dare la disponibilità a turno per l’accensione delle centrali offrendo i servizi di dispacciamento a prezzi non concorrenziali durante i fine settimana” – elementi che hanno trovato puntuale conferma nei fatti.»)[2]
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Anmerkung 4
Im Urteil wird unter Punkt 196, S. 77, erklärt, dass Kontakte für effektive, explizite Preisabsprachen zwischen Repower und EGL/Axpo stattgefunden hatten: «In preparazione di tale incontro il Responsabile Trading di Repower ha chiesto specificamente ai propri collaboratori “di conoscere i dati delle offerte di alcuni nostri competitors negli ultimi week end” e in “particolare, […] di sapere come hanno offerto su MGP, MI e MSD Napoli Levante (UP_napoli_4 di Tirreno Power) e Sparanise (1&2), con i relativi risultati”, indicando che i “dati dovrebbero essere disponibili nella sezione delle “offerte Pubbliche””; nella serata del 12/4/2010, il Responsabile Trading di Repower sollecita un lavoro rapido alle persone incaricate, perché “io e [il responsabile delle offerte] dovremmo discutere questi dati mercoledì sera [il 14/4] con egl”.»[2]
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Anmerkung 5
In einem zusammenfassenden Bericht schreibt die Marktaufsichtsbehörde über das Urteil und die Beweislage (auf S. 57 und 58): «L’Autorità ha ritenuto che il parallelismo osservato fosse il frutto di una pratica concordata posta in essere dalle tre imprese al fine di ripartirsi equamente gli avviamenti richiesti da Terna, e ciò sia per la presenza di elementi oggettivi – i contatti intercorsi tra EGL e Repower – rivelatori dell’esistenza di una concertazione, sia per l’impossibilità di spiegare, in maniera alternativa, la condotta parallela osservata – in particolare, l’assenza di un periodo di apprendimento dal quale avrebbe potuto emergere la turnazione.»[3]
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Anmerkung 6
Zitat: «The AGCM [Wettbewerbsbehörde] noted that even in the absence of documentary evidence of direct contact between the parties, it was entitled to infer the existence of the cartel from the circumstantial evidence. There was evidence of contact between two of the parties, and the parties’ conduct could not be explained by mere parallel conduct, but only by collusion. In particular, the sudden emergence of the pattern of offers in May 2010, without the period of mutual adaptation typical of tacit collusion, the very clear turn-taking, the higher prices during the cartel period and finally the very clear and accurate description of the operation of the cartel in the anonymous complaint received by the AGCM, all supported the existence of a cartel.» Gemäss diesem Artikel konnten die drei involvierten Unternehmen an einzelnen Tagen des Kartells bemerkenswert hohe Margen (bzw. Preise) von mindestens 200 Euro pro Megawattstunde erzielen.[4]
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Anmerkung 7
Repower hatte am 15. Juni 2012 in einer Medienmitteilung (Titel: Repower erwägt Anfechtung eines Entscheids der italienischen Wettbewerbsbehörde) über das Verdikt berichtet und in Aussicht gestellt, das Urteil anzufechten. Angesichts der Vielfalt und Belastbarkeit der Beweise ist es schwer nachvollziehbar, dass Repower schrieb: «Repower teilt diese Schlussfolgerungen der Wettbewerbsbehörde nicht, insbesondere nachdem sie diese mit den nötigen Erläuterungen und Hintergrundinformationen dokumentiert hat, welche unmissverständlich belegen, dass die Analysen und Annahmen, welche die Behörde zum Zeitpunkt der Einleitung der Untersuchung im Oktober 2010 getroffen hat, unzutreffend sind.»
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Anmerkung 8
Die Urteilsbegründung war schon seit spätestens dem 20. Juni 2012, publiziert, also Monate bevor Repower Berufung einlegte, den Untersuchungsbehörden widersprach und die Medien in der Schweiz ungeprüft Repowers Behauptungen publizierten. Dies geht aus dem Bolletino der Wettbewerbsbehörde AGCM hervor.[1]
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Anmerkung 9
Der zitierte Ausschnitt des Kommentars von Somedia CEO Andrea Masüger in der Südostschweiz vom 9.5.2018 lautet:
Die «Republik» aber schaltete die journalistische Umwälzpumpe ein und kochte den kalten Kaffee Jahre später wieder zu einem heissen Gebräu auf. Dieses lebt von dramatischen Schilderungen rund um die Absprachen, die eher auf Belletristik als auf Fakten beruhen. Die Hauptaussage dabei ist klar: Das Unterländer Rechercheportal hat in der Provinz klandestine Machenschaften geldgieriger Bergler aufgedeckt. Die Situation ist aber ein bisschen komplexer. Das Bündner Baugewerbe hat schon bessere Zeiten gesehen; am Montag hat ein grosses Bauunternehmen Konkurs angemeldet und 200 Mitarbeitern kündigen müssen. Preisabsprachen zwischen den Akteuren sind verboten und falsch, aber sie könnten vor einem solchen Hintergrund zumindest erklärbar erscheinen, ohne dass ein Tal und ein Kanton gleich zu Kriminellen deklariert werden.
Die Berichterstattung der Südostschweiz vom 9.5.2018 zum Baukartell ist hier abgelegt.
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Anmerkung 10
Regierungsrat Mario Cavigelli liess sich kürzlich durch das Schweizer Fernsehen u. a. so zitieren:
Diese drei Sachen habe ich erreicht. – Die Pflege einer engen, guten Beziehung zu meinen beiden Kindern trotz allzu frühem Tod meiner Frau und arbeitsreichem Amt als Regierungsrat. – Wirkung in Bundesbern bei Themen, die den Kanton als Gebirgskanton stark betreffen (v.a. Wasserkraft & Wasserzins; Energiepolitik); – Wirkung bei der Bewältigung schwieriger politischer kantonaler Themen/Projekte/Strategien (Herausforderungen Wasserkraft und insbesondere Repower; Herausforderungen Naturgefahren und insbesondere Val Parghera und Bondo; Umsetzung kantonale Immobilienstrategie und insbesondere Sinergia und regionale Verwaltungszentren.[7]
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Wichtigste Quellen
[1] — Publikation des Urteils im Juni 2012. (Link auf retropower.ch)
[2] — Das (umfassende) Urteil, heruntergeladen von der AGCM-Website ist unter dem Originallink (http://www.agcm.it/trasp-statistiche/doc_download/3195-i736chiusura.html) nicht mehr abrufbar, jedoch kann das betreffende pdf zur Zeit (Mai 2018) mit der Suche nach oben zitierten Textpassagen noch auf der AGCM-Website aufgefunden werden. Eine Kopie ist hier abgelegt.
[3] — Peter Willis, Simone Cadeddu. Italian ancillary services cartel highlights risks of electricity market transparency. 24 July 2012. (Originallink, Printversion: dasselbe als pdf-Datei auf retropower.ch abgelegt. Online-Artikel, Ausdruck und Ablage als pdf-Datei auf retropower.ch)
[4] — RELAZIONE SULL’ATTIVITÀ SVOLTA DALL’AUTORITÀ GARANTE DELLA CONCORRENZA E DEL MERCATO (ANNO 2012), ein zusammenfassender parlamentarischer Bericht der italienischen Wettbewerbsbehörde für das Jahr 2012, Seiten 57 und 58. (Direktlink, Ablage als pdf)
[5] — Tages-Anzeiger, 2.10.2012, Repower wehrt sich gegen den Vorwurf der Preisabsprachen (Link)
[6] — Repower will Geldstrafe anfechten. Die Südostschweiz, 2.10.2012, S.3. (Link auf Bild, abgelegtes pdf, Link auf die Medienmitteilung der Repower)
[7] Regierungswahlen 2018 — Mario Cavigelli, CVP-Regierungsrat, stellt sich den Fragen von Sara Hauschild und Silvio Liechti. 7.5.2018. Schweizer Fernsehen, online. (Link)
[8] — Sendung Rundschau des Schweizer Fernsehens vom 9.5.2018. (Link, Video-Datei mit der Sendung)